Notbetreuung ausgeweitet
Bedingungen gelockert
Notbetreuung ausgeweitet

Durch einen
Erlass vom 20. März wird die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 bis 8 ausgeweitet. Von 8 bis 13 Uhr werden nun auch Kinder beaufsichtigt, wenn nur ein Elternteil im Bereich Gesundheitswesen, Medizin oder Pflege beschäftigt ist. Zudem wird auch während der Osterferien die Notbetreuung aufrechterhalten. Eine Notbetreuung muss am Vortag im Sekretariat telefonisch angemeldet werden, da alle Lehrkräfte, die nicht für die Notbetreuung gebraucht werden, zu Hause bleiben.